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   VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18   

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VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18 (https://dejure.org/2021,22260)
VG Bremen, Entscheidung vom 10.06.2021 - 5 K 1958/18 (https://dejure.org/2021,22260)
VG Bremen, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 5 K 1958/18 (https://dejure.org/2021,22260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes vor Verkehrslärm.

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtmäßigkeit Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes vor Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Als Orientierungspunkte können zudem die Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung dienen (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25 und Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urt. v. 21.01.2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 10 ff.; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107 ff.; Will, in: BeckOK StVR, 11.

    Eine Unterschreitung dieser Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist danach jedenfalls ein Indiz dafür, dass die Lärmbelastung auch die Zumutbarkeitsschwelle in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht nicht erreicht (BayVGH, Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22 und Urt. v. 21.03.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 28; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).

    Eine Orientierung an den Lärmwerten des § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist jedoch nur dann aussagekräftig, wenn zur Ermittlung der Lärmbelastung das nach dieser Verordnung vorgesehene Berechnungsverfahren angewendet wurde (OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Er kann eine Verletzung seiner Rechte dahingehend geltend machen, dass die Voraussetzungen einer Verkehrsbeschränkung nach § 45 StVO nicht gegeben seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, juris Rn. 14).

    Denn der Widerspruch vom 18.05.2016 hatte sich durch das Abdecken der Verkehrsschilder nicht erledigt, da der angegriffene Verwaltungsakt dadurch nicht aufgehoben, sondern dessen Vollzug lediglich vorübergehend ausgesetzt wurde (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 - , juris Rn. 12; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 335).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung nur verlangen kann, dass seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen, abgewogen werden (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, juris Rn. 14).

  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10

    Lkw-Fahrverbot in der Kattenturmer Heerstraße - Behörde bleibt auch vor dem

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Sind Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tag und 60 dB(A) oder mehr in der Nacht erreicht (§ 1 Abs. 2 Verkehrslärmschutzverordnung), liegt eine unzumutbare Lärmbelastung vor (OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2016 - 1 B 241/15 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 6); in diesen Fällen muss die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob sie Lärmschutzmaßnahmen ergreift.

    Auch bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hat die Behörde aber abzuwägen, ob sie mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen oder weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen will (OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 8).

    Denn auch eine Maßnahme, die zwar nicht zur Beseitigung einer unzumutbaren Lärmbelastung, d.h. zur Unterschreitung des maßgeblichen Beurteilungspegels führt, den vorhandenen Pegel aber gleichwohl spürbar vermindert, kann die Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme rechtfertigen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Zur Begründung bezog er sich auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 11.02.2016 (Aktenzeichen 1 B 241/15).

    Es genügt vielmehr, dass der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2016 - 1 B 241/15 -, juris Rn. 18 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45/92 -, juris Rn. 26).

    Sind Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tag und 60 dB(A) oder mehr in der Nacht erreicht (§ 1 Abs. 2 Verkehrslärmschutzverordnung), liegt eine unzumutbare Lärmbelastung vor (OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2016 - 1 B 241/15 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 6); in diesen Fällen muss die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob sie Lärmschutzmaßnahmen ergreift.

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 11 B 15.2180

    Rechtswidrige Anordnung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Als Orientierungspunkte können zudem die Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung dienen (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25 und Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urt. v. 21.01.2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 10 ff.; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107 ff.; Will, in: BeckOK StVR, 11.

    Eine Unterschreitung dieser Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist danach jedenfalls ein Indiz dafür, dass die Lärmbelastung auch die Zumutbarkeitsschwelle in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht nicht erreicht (BayVGH, Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22 und Urt. v. 21.03.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 28; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Als Orientierungspunkte können zudem die Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung dienen (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25 und Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urt. v. 21.01.2003 - 8 A 4230/01 -, juris Rn. 10 ff.; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107 ff.; Will, in: BeckOK StVR, 11.

    Es ist danach nicht erforderlich, dass die höheren, nach Nr. 2.1 Lärmschutz-Richtlinien-StV für eine Lärmsanierung an bestehenden Straßen maßgebenden Werte erreicht werden (BayVGH, Beschl. v. 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen bzw. die damit bekanntgegebenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen stellen Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen gemäß § 35 Satz 2 Alt. 3 BremVwVfG dar, die mit der Anfechtungsklage angefochten werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 8; Stelkens,in:Stelkens/Bonk/Sachs,9.Aufl. 2018,VwVfG§ 35Rn.330ff.;Will,in:BeckOKStVR,11.Ed.15.04.2021,StVO§ 45Rn.6).

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage ist vorliegend der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da es sich bei Verkehrszeichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen um Dauerverwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 8 und Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Es genügt vielmehr, dass der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2016 - 1 B 241/15 -, juris Rn. 18 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45/92 -, juris Rn. 26).

    Die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV stellen eine Art Obergrenze dar; sind diese überschritten, wandelt sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null in einen gebundenen Anspruch auf ein Einschreiten (VG Oldenburg, Urt. v. 13.06.2014 - 7 A 7110/13 -, juris Rn. 90, 97 zum Anspruch eines Anwohners auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; so auch bereits BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, juris Rn. 14).

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV stellen eine Art Obergrenze dar; sind diese überschritten, wandelt sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null in einen gebundenen Anspruch auf ein Einschreiten (VG Oldenburg, Urt. v. 13.06.2014 - 7 A 7110/13 -, juris Rn. 90, 97 zum Anspruch eines Anwohners auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; so auch bereits BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, juris Rn. 14).

    Die in § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO genannten Voraussetzungen stellen Tatbestandsmerkmale dar, die das zwingende Erfordernis im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO konkretisieren, obwohl die Verordnungsbegründung darauf hindeutet, dass es dem Verordnungsgeber darum ging, dass das ohnehin geltende Übermaßverbot strikt angewendet wird (vgl. Will, in: BeckOK StVR, 11. Ed. 15.04.2021, StVO § 45 Rn. 380 m.w.N.).Bei Überschreitung der Richtwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung sind - wie bereits ausgeführt - die genannten tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 13.06.2014 - 7 A 7110/13 -, juris Rn. 90).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 11 B 10.1657

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen; keine

    Auszug aus VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18
    Eine Unterschreitung dieser Immissionsgrenzwerte aus § 2 Abs. 1 Verkehrslärmschutzverordnung ist danach jedenfalls ein Indiz dafür, dass die Lärmbelastung auch die Zumutbarkeitsschwelle in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht nicht erreicht (BayVGH, Urt. v. 12.04.2016 - 11 B 15.2180 -, juris Rn. 22 und Urt. v. 21.03.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 28; OVG SH, Urt. v. 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -, juris Rn. 107).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 25; VG Bremen, Urt. v. 10.06.2021 - 5 K 1958/18 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BR-Drs. 374/97, 8).
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